In einem Urteil aus Bremen (10 C 221/19) hatte eine Mieterin vor dem Bremer Amtsgericht geklagt, weil Sie anhand der zur Verfügung gestellten Beleg die Abrechnung nicht prüfen konnte. In diesem Falle ging es um die Abrechnung der Gartenpflege.
Das Gericht verurteilte den Vermierter, die gefordertenten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.
https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-streit-um-undurchsichtige-nebenkosten-erste-mieterin-klagt-erfolgreich-gegen-vonovia-1241049
Im Verfahren 20 K 3456/19 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird gerade die Erlaubnis nach § 34c GewO von Vonovia geprüft !
https://www.ihk-nordwestfalen.de/branchen/dienstleistung/immobilienmakler/merkblatt-3613330